Fliegerärztliche Untersuchungsstelle

Mario Frenk im Doppeldecker

Mario Frenk

Facharzt für Allgemeinmedizin – Flugmedizin
Flugmedizinischer Sachverständiger AME 1
Mitglied im Deutschen Fliegerarztverband e.V.
Tauglichkeitsgrad 1

Alle Privat- und Berufspiloten müssen ihre fliegerärztliche Tauglichkeit in turnusmäßigen Abständen von einem Fliegerarzt attestieren lassen, um die Verlängerung Ihrer Pilotenlizenz zu erhalten.

Herr Frenk ist seit 1993 einer von aktuell ca. 390 Fliegerärzten in Deutschland, die als Fliegerärztliche Untersuchungsstellen vom  Luftfahrtbundesamt (Klasse 1) oder vom Regierungspräsidium des entsprechenden Bundeslandes (Klasse 2) zugelassen sind.
 
Von den allein im Deutschen Fliegerarztverband (DFV), als Mitglieder gemeldeten 302 Fliegerärzten, haben nur 155 die Berechtigung als Flugmedizinischer Sachverständiger Klasse 1 AME(=Authorised Medical Examiner)  die Tauglichkeit nach Klasse 1 zu überprüfen. 

Insbesondere der hohe Standard der fliegeräztlichen Untersuchung ist ein Anliegen des DFV  (www.fliegerarztverband.de) und er nimmt seine Fliegerärzte in die Pflicht, sich durch regelmäßige Weiterbildungen in Flug- und Reisemedizin auf dem aktuellsten Stand zu halten und somit einen Teil zur Sicherheit in der Luftfahrt beizutragen.
 
Voraussetzung zur Anerkennung als Fliegerarzt und zum Führen einer Fliegerärztlichen Untersuchungsstelle ist neben der fachlichen Qualifikation auch die fliegerische Erfahrung mit einem entsprechenden gültigen Luftfahrerschein. Beides erfüllt Herrn Frenk in kompetenter Weise.

Seine fliegerische Laufbahn begann bereits 1974 mit dem Segelflug. Als begeisterter Segelflieger unternahm er zahlreiche Streckenflüge und nahm von 1979 bis 1987 regelmäßig an Wettbewerben teil. Nach Eintritt ins Berufsleben  kam dann  1989 der Motorflug- und der Ultraleichtflugschein hinzu.

Seit über 35 Jahren ist Herr Frenk Mitglied im Aero Club Kehl (www.aero-club-kehl.de), dessen Sonderlandeplatz Kehl-Sundheim den Ausgangspunkt für viele seiner fliegerischen Aktivitäten darstellt.  

Ob Sie nun als Pilot einen Termin für Ihre Tauglichkeitsuntersuchung Klasse 1 oder 2 benötigen, als Urlauber eine Beratung zu ihrer Flugreisetauglichkeit oder eine Reiseimpfberatung wünschen, - hier sind Sie genau richtig!

Unsere Helferinnen vergeben Ihnen gerne einen Termin nach Wahl (Tel. 07851 4609).

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchungen

Je nach Fluglizenz werden zwei Tauglichkeitsklassen unterschieden:

Klasse 1: Berufspiloten (ATPL, CPL, Hubschrauberpiloten, Luftschiffführer und Ballonfahrer)
Klasse 2: Privatpiloten (PPL, Hubschrauberpiloten, Luftschiffführer, Segelflieger, Luftsportgeräteführer = Ultraleichtpiloten, Fallschirmspringer, Flugingenieure, Flugtechniker)

Als Flugmedizinischer Sachverständiger Klasse 1 ist Herr Frenk somit berechtigt:

Mitzubringende Unterlagen für eine Tauglichkeitsuntersuchung sind:

  1. vorheriges Tauglichkeitszeugnis (wenn nicht Erstuntersuchung)
  2. Fluglizenz-Nr. und Referenz-Nr.( zu erfragen beim zuständigen Regierungspräsidium)
  3. bei Sondergenehmigungen (früher REV-Verfahren) sämtliche Auflagen sowie geforderte Facharztbefunde und Krankenhaus-Berichte
  4. gültige Ausweispapiere
  5. ausgefülltes Antragsformular (Links zum Downloaden siehe unten)
  6. augenärztlicher Untersuchungsbericht (falls erforderlich)

Links und Formulare zum Herunterladen:

www.fliegerarztverband.de unter Verordnungskiste
www.lba.de unter Luftfahrtpersonal/ Flugmedizin/ Formulare
www.bwlv.de
www.aero-club-kehl.de